Raus aus dem Hamsterrad

GEW klagt gegen die Arbeitsbelastung von Grundschullehrkräften

Die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie der GEW haben es klar und deutlich gezeigt: Grundschullehrkräfte arbeiten im Durchschnitt eine Stunde und zwanzig Minuten pro Woche zu viel. In den letzten zwanzig Jahren verzeichnen die Grundschulen stetig steigende Aufgabenzuweisungen, ob Inklusion, Einführung der Ganztagsschule, Integration von Flüchtlingskindern , Sprachfördermaßnahmen in den KiTas, Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, Vergleichsarbeiten, Erstellung von Förderplänen und Fördergutachten.

Diese zusätzlichen Belastungen sind aber nie angemessen ausgeglichen worden. Im Gegenteil: Zu den aufgeführten Aufgaben kommen zusätzliche Dienstbesprechungen, Konferenzen, Sitzungen der Förderkommission, Förderplangespräche und Gespräche mit außerschulischen Partnern sowie Eltern etc. hinzu.

Die Situation an den Grundschulen ist der Landesregierung seit Langem bekannt. Mit vielen „Überlastungsanzeigen“ haben die Grundschulen durch Initiative der GEW eine Beschwerdewelle ins Rollen gebracht. Substanziell ist nichts passiert. Die Regelstundenzahl ist mit 28 Stunden so hoch wie an keiner anderen Schulform, der Faktor für die Berechnung von Anrechnungsstunden mit 0,3 Stunden pro Klasse so niedrig wie in keiner anderen.

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Aus Sicht der GEW ist der Zeitpunkt gekommen, den Klageweg einzuschreiten, um eine Landesregierung zum Handeln zu bewegen.

Die GEW hat den Anwalt Dr. Ralph Heiermann beauftragt, die Klagen beim Verwaltungsgericht einzureichen. Die GEW sieht im Nichthandeln des Kultusministeriums eine Verletzung des Grundsatzes der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten, weil damit arbeitszeitrechtliche Schutzregelungen verletzt würden. Zehn Grundschullehrkräfte bzw. Grundschulleiter*innen beschreiten nun den Klageweg.

Die GEW wird mit den Klagen alle Mittel ausschöpfen, um eine Entlastung für Lehrkräfte aller Schulformen zu erreichen. Dieses muss sich spürbar in einer neuen Fassung einer Arbeitszeitverordnung niederschlagen.

Nächster Schritt:
Klage der Gymnasiallehrkräfte

In einem nächsten Schritt wird die GEW gegen die hohe Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrkräfte Klage einreichen. Für diese Schulform kommt die Arbeits-zeitstudie der GEW zu dem Ergebnis von über drei Stunden Mehrarbeit pro Woche.

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