Verlängerung der „Mini-Job“ Verträge

Sowohl die befristeten Arbeitsverträge der sog. „Mini-Jobber*innen“ als auch die befristeten Stundenerhöhungen von teilzeitbeschäftigten Pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen voraussichtlich längstens bis zum 31.07.2022 verlängert werden. Der Einsatz erfolgt dabei insbesondere im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“. Bereits aus dem Schulbudget umgesetzte Vertragsverlängerungen können zu gegebener Zeit umgebucht werden. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung wurden ermächtigt, die auf Grundlage der entsprechenden Bezugserlasse sachgrundlos abgeschlossenen Arbeitsverträge zu verlängern. Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass die Finanzmittel in der Schule bleiben und Kontinuität gewährleistet werden soll. Allerdings können „Mini-Job“ Verträge nur eine Notlösung sein.