Seit diesem Schuljahr läuft der 11. Schuljahrgang an den Gymnasien wieder als Einführungsphase. Im Sommer 2021 macht dieser Jahrgang das Abitur nach neun Jahren. 2020 wird aufgrund der Umstellung von G 8 nach G 9 an den Gymnasien aber kein Abiturjahrgang verabschiedet. Die Gymnasien unterrichten dann wieder neun anstatt nur acht Jahrgänge. Ein kompletter Jahrgang mehr muss also mit Lehrer*innenstunden versorgt werden. Da wird es erhebliche Probleme geben, die nicht nur die Schulform Gymnasium betreffen werden. Denn eine Lösung soll sein, einen Teil der in den letzten Einstellungsrunden an anderen Schulformen eingestellten Gymnasialkolleg*innen an ein Gymnasium zu versetzen. Aber was machen dann z. B. die Ober- und Realschulen, bei denen Fachkräfte abgezogen werden, ohne dass ausgebildeter Ersatz in Aussicht ist? Laut Prognose des MK steigt 2020 der Einstellungsbedarf auf 4.260 Stellen. Dem stehen aber nur 3.500 ausgebildete Lehrer*innen gegenüber. Hier besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf. In enger Abstimmung mit den Personalvertretungen müssen sofort Lösungen auf den Weg gebracht werden. Und hier wird es nicht ohne Quereinsteiger*innen gehen. Die müssen allerdings vernünftig ausgebildet und von der ersten Stunde an qualifiziert unterstützt werden. Prekäre Beschäftigungen lehnt die GEW ab. Streichung von Anrechnungsstunden oder Kürzungen bei den Stundentafeln und Vergrößerung von Lerngruppen, um den Lehrermangel auszugleichen, gehen auf Kosten der Schüler*innen und erhöhen die Arbeitsbelastung der Kolleg*innen und sind mit der GEW definitiv nicht zu machen.
Die Umstellung auf G 9 bringt pädagogisch neue Chancen. So haben die Schüler*innen jetzt mindestens 273 Pflichtstunden in neun Jahren zu absolvieren, früher waren es nur 265, allerdings verteilt auf acht Jahre. Im Regelfall haben die Schüler*innen also weniger Wochenstunden zu absolvieren: Im 11. Jahrgang 30, in der Qualifikationsphase 32. Das entlastet und schafft für alle mehr Ruhe und Motivation zum Lernen. Deswegen wollte die GEW zurück zu G 9.
Ab dem Sommer 2019 gibt es in der Qualifikationsphase wieder fünfstündige Leistungs- und dreistündige Grundkurse. Die bereits in der bisher geltenden Oberstufenverordnung definierten Ziele des Unterrichts auf grundlegendem Niveau (=Grundkurse) und erhöhtem Niveau (=Leistungskurse) hat der Verordnungsgeber in der Neufassung nicht geändert. Den Leistungskursen soll die fünfte Stunde als zusätzliche disponible Unterrichtszeit für vertiefendes und selbstständiges Lernen zur Verfügung stehen. Eine Ausweitung des Stoffs soll (und darf!) es nicht geben. Eine Reihe überarbeiteter Kerncurricula liegen bereits vor, andere sind in Arbeit bzw. befinden sich in der Anhörung.
Es wird stundenplantechnische Veränderungen geben. Viele Gymnasien und die meisten Gesamtschulen fahren das pädagogisch bewährte Doppelstundenmodell. Die eleganteste Lösung, um drei- und fünfstündige Kurse in das System von Doppelstunden einzufügen, dürfte die Einführung von A- und B- oder geraden und ungeraden Wochen sein. Der Grundkurs wird dann in der A-Woche zweistündig und der Leistungskurs vierstündig unterrichtet, in der B-Woche der Grundkurs vier- und der Leistungskurs sechsstündig. Es gibt also einen 14-tägigen Wechsel, so dass es insgesamt in einer Balance bleibt.
Eine gewisse organisatorische und pädagogische Herausforderung bringt die Abschaffung der bisher zweistündigen Kurse der Ergänzungsfächer, die in der Regel nur ein Schuljahrgang zu belegen waren. Zweistündig laufen nach der neuen Regelung nur noch Sport und das Seminarfach. Die Fächer, die bisher als Ergänzungsfach auch zweistündig angeboten wurden, gibt es in Zukunft nur als dreistündige Grundkurse, die mit Prüfungsfach- und Auflagenschüler*innen unter Umständen heterogen besetzt sein werden. Schulen, in denen bisher die Seminarfachleiter*innen die Tutor*innen-Aufgaben übernommen hatten, müssen unter Umständen ihr Tutorensystem ändern, weil im Halbjahr des Abiturs (13.2) in Zukunft laut Verordnung das Seminarfach nicht mehr vorgesehen ist.
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